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3. Pflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, regelmäßig (monatlich, vierteljährlich) und richtige Informationen vorzulegen
- Er übernimmt die Verantwortung für nicht vorgelegte Unterlagen und unrichtige Informationen
4. Erfüllungstermin
- Ausarbeitung monatlich binnen 10 Tagen ab Übergabe
- Ausarbeitung vierteljährlich bis zum 20. Tag ab Übergabe der Belege
- Konsultations- und Beratungstätigkeit zu den vereinbarten Konsultationszeiten
- Kleinere Fälle per Telefon laufend
5. Preis der Leistung
- der Preis ist vereinbarungsgemäß mit einem
Pauschalbetrag festgelegt, der sich aus der
ungefähren Menge der verarbeiteten Unterlagen,
der Anzahl der Beschäftigten und der Kompliziertheit
der Problematik ergibt
- die Preisliste ist Anlage dieses Vertrags
(wird jährlich angepasst)
Orientierungspreis Lohn
160 CZK pro Mitarbeiter + MWSt.
Mindestpreis:
- einfache Buchführung 600
CZK+ MWSt.
- doppelte Buchführung 2000
CZK+ MWSt.
- sonstige Dienste á 1 Stunde 200
CZK + MWSt.
Die Höhe des Pauschalbetrags kann man bei einer
Änderung des Arbeitsumfangs ändern.
6. Zahlungsbedingungen
- Zahlungsbedingungen 14 Tage nach Ausstellung der Faktura (kann man auch anders vereinbaren)
7. Allgemeine Bestimmungen
- Die Vertragsparteien richten sich nach den Bestimmungen der verbindlichen rechtlichen Vorschriften, insbesondere nach dem bürgerlichen und dem Handelsgesetzbuch
- Den Vertrag kann man durch Nachträge, die ausdrücklich gekennzeichnet sind, Schriftform haben und von Vertretern beider Vertragsparteien unterschrieben sind, ändern und ergänzen.
- Im Falle des Verzugs des Auftraggebers oder Auftragnehmers mit der Nichterfüllung der Termine kann man den Vertrag kündigen
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